Schwarzarbeit-Monteurzimmer

Es ist bekannt, dass Handwerker gerne sich neben der offiziellen Arbeit was sich dazu verdienen. Schließlich haben sie das Können und leider sind die Preise von Profis überteuert. Vor allem wenn man einen Handwerker in der Bekanntschaft hat hilft man sich. Schließlich wäscht eine Hand die andere. Doch wo ist es nur eine nette Geste und wo fängt Schwarzarbeit an?

Definition

Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst-, Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern  oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird. Schwarzarbeit ist Teil der illegalen Schattenwirtschaft. Diese Art von Arbeit wird in der Regel mündlich vereinbart und das Entgelt bar bezahlt. Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig Gewinnerzielung gerichtet sind.

Ab wann fängt Schwarzarbeit an?

Im Bereich der Handwerker, Elektriker und Bauarbeiter herrscht eine große Unklarheit wenn es um das Thema der Gefälligkeit geht. Schnell kann es passieren dass aus einer Gefälligkeit Schwarzarbeit wird. Es entstehen viele Fragen und Unklarheiten. Klar ist das man auch für Gefälligkeiten eine Gegenleistung erhält. Und klar ist auch, dass man für Familie und Freunde keine Rechnung erstellt. Doch wann entsteht Schwarzarbeit.

Das Problem

Offiziell gilt diese Arbeit als eine Werk- oder Dienstleistung, die gegen Entgelt durchgeführt wird. Aber ohne dass davon staatliche Abgaben abgeführt werden. Die Aufträge werden mündlich abgeschlossen.  Das bedeutet in der Praxis, dass sobald ein Handwerker Reparaturen  oder Bauarbeiten erledigt und dafür bezahlt wird ohne steuerliche Abgaben abzuführen und eine Rechnung zu erstellen, zählt es als Schwarzarbeit. Die Frage die gestellt wird: Wird die Gefälligkeit nur für das Geld ausgeführt oder ist es wirklich nur eine Gefälligkeit für die Familie oder einen guten Freund zum Beispiel. Das Problem liegt nicht am Entgelt. Sondern an den nichtgezahlten Steuern. Für die Familie erledigt man auch gerne Mal eine Reparatur ohne eine Gegenleistung. In der Regel erhält man für die erbrachte Leistung von guten Freunden. Zum Beispiel ein Kasten Bier oder man wird zum Essen eingeladen. Im Alltag liegt diese Arbeit in einer „Grau Zone“.

Folgen der Schwarzarbeit

Wer es trotzdem riskiert, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Schwarzarbeit bedeutet Steuerhinterziehung. Das bedeutet aber nicht, dass nur der Handwerker strafbar ist, sondern auch der Auftraggeber. Folgen sind unteranderem Nachzahlungen von Sozialabgaben und Steuern, aber auch Strafanzeige und ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden.

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