Der Vermieter möchte die Reparaturen selber in die Hand nehmen!
Der Vermieter sorgt sich immer für ein intaktes Monteurzimmer. Wenn wichtige Dinge über die Jahre kaputt gehen, sollte der Vermieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen! Das könnte zum Beispiel ein zu wartender Wasserhahn sein, hier sollte der Vermieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen. Auch ein kaputter Rollladen wäre eine Möglichkeit, die Reparaturen selber in die Hand nehmen zu können. Die kleineren Arbeiten, wie eine Latte des Parkettbodens, die locker ist oder die Glühbirne, die ersetzt werden muss: Das Alles sind Dinge, bei denen der Vermieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen sollte.
Hat der Mieter etwas zerstört, sollte er die Reparaturen selber in die Hand nehmen!
Wenn der Mieter selbst etwas zerstört im Monteurzimmer, dann sollte der Mieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen. Dazu könnte ein zerbrochener Badezimmerspiegel gehören, den der Mieter aus Versehen kaputt geschlagen hat. Dann muss er dafür sorgen, dass der Spiegel ersetzt wird und muss die Reparaturen selbst in die Hand nehmen. Kleine Dinge, wie ein abgebrochener Griff am Schrank, hier kann der Mieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen. Denn diese Dinge sind nicht teuer. Auch ein zerbrochenes Glas von der Küchenausstattung des Vermieters kann der Mieter gleich ersetzen. Stellt der Vermieter fest, dass der Mieter einiges zerstört hat beim Auszug, dann muss der eine Mietminderung anfordern. Das bedeutet für den Mieter mehr Ärger und Kosten, als wenn er gleich selbst einiges ersetzt. Zerbrochene Teller, ein Kratzer auf dem Boden, eine zerbrochene Fliese: Das sind unterschiedliche Beschädigungen, bei denen man überlegen muss, ob der Mieter selbst die Kosten trägt, oder der Vermieter eingeschaltet wird und alles bezahlt und repariert. Der Vermieter sollte in seinem Mietvertrag festlegen, wie es bei kleinen Reparaturen ist. Wenn der Vermieter dies in den AGB’s geregelt hat, dann gibt es später keine Probleme.
Das schöne Monteurzimmer und wann der Mieter die Reparaturen selber in die Hand nehmen sollte!
Das schöne Monteurzimmer ist stets gepflegt und saniert. Die Sanierungskosten und Reparaturkosten werden übrigens beim Steuerberater angegeben. Kosten für Reparaturen, Umbaukosten oder Renovierungs- und Sanierungskosten können bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung bezahlt auch Schäden, wenn der Mieter sie hat. So sind diese Dinge alle im Mietvertrag geregelt. Kleine Reparaturen kann der Mieter selbst unternehmen, während die größeren Reparaturen dann der Vermieter übernimmt. Hat der Mieter gar mutwillig etwas zerstört, versteht es sich von selbst, dass er die Kosten trägt. So sollte im Mietvertrag alles geregelt sein.